Hydraulische Fahrgastzelle vs U-Shift

Hier die Idee aus 2017 zum nachlesen-Hydraulische Fahrgastzelle

Es handelt sich um die Trennung von autonom fahrenden und organisierten Zugmaschinen und den für den jeweiligen Bedarf angepasste Fahrgastzellen.

Über die Hydraulische Fahrgastzelle

Reicht es da wenn der Antrieb und die Elektronik, die Zugmaschine nur noch als Fahrwerk/Zugmaschine daher kommt. Die Fahrgastzelle kann dann entweder privates Eigentum sein, oder wie Taxis heutzutage praktikabel auf Effizienz getrimmt sein.

Es werden die privaten Fahrgastzellen sein, die die Parkplätze brauchen.

Ganz einfach durch eingebaute hydraulische Stützen, die am Parkplatz angekommen, die persönliche FGZ automatisch vom Fahrwerk heben, sodass das Fahrwerk zur nächsten Fahrgastzelle fahren kann.

Umgekehrt wird das Fahrwerk unter einer FGZ „einparken“, durch Kontakte Verbindung zur FGZ aufnehmen und den Strom aus den Batterien für das andocken bereitstellen.

Der Vorteil liegt darin, dass die Zugmaschinen bestmöglich ausgelastet sind, im Gegensatz zum reinen Batterietausch.

Da die FGZ in hohem Prozentsatz ungenutzt ist, genügt es relativ wenige Zugmaschinen vorzuhalten, die dann wie Ameisen auf den Straßen unterwegs sind, geladen werden und sich selbst organisieren. An Raststätten wird dann einfach die leere gegen eine geladene Zugmaschine ausgetauscht, womit das Problem der Reichweite gelöst ist.

Die Interaktion mit der Zugmaschine erfolgt per Smartphone, indem man Ziel und Haltepunkte angibt. Dadurch kann die Flotte an Zugmaschinen den lokalen Bedarf in einem gewissen Grad vorhersehen.

Nach der Idee

Leider habe ich die Idee 2017 nicht zum Patent angemeldet, es ist wohl meine bis jetzt Beste. Nach und nach haben Firmen wie EDAG oder jetzt das Deutsche Zentrum für Luft- und Raumfahrt meine Idee auch angewendet oder mutmaßlich sogar übernommen.

Bei EDAG habe ich ursprünglich sogar Kontakt aufgenommen, wenn ich mich richtig erinnere. Mit Google ganz sicher. Jetzt geht es nur darum, den Anspruch auf eine wie auch immer geartete Urheberschaft zu erlangen. Möglich ist das aus meiner Sicht am ehesten beim DLR, weil die öffentliche Stellung der Behörde eine faire Beteiligung am aussichtsreichsten erscheinen lässt.

Das Problem ist die Quasi-Monopolstellung, da kein Patentanwalt es mit diesem (potentiellen) Spitzenmandant aufnehmen will, weil er entweder einen Gewissenskonflikt sieht oder gerne das DLR vertreten würde. Falls Sie das gerne übernehmen würden gerne melden!

Wie Sie oben sehen Sinn der die Ideen nahezu identisch, wenn man die Ressourcen des DLR bedenkt. Auch sind seit ich beim DLR auf die Ähnlichkeit verwiesen habe keine der Bilder, wie im Tweet zu sehen, auffindbar.

Ich gebe hier noch einen Einblick in die an die Anwälte versendete E-Mail:

...
Ich habe am 09.07.2017 die Idee der Hydraulischen Fahrgastzelle (https://gehamperl.rephlegma.com/2017/07/09/be7-hydraulische-fahrgastzelle-10/),
auch belegt durch den nicht bearbeitbaren Twittereintrag (https://twitter.com/ferdinandfrankl/status/883821497730596864?s=21), sowie weitere Twittereinträge. 

Jetzt ist es so, dass Das Deutsche Zentrum für Luft und Raumfahrt den U-Shift Prototyp einer hydraulischen Fahrgastzelle im Jahr 2020 vorgestellt hat. (https://verkehrsforschung.dlr.de/de/projekte/u-shift)
Die Funktionszeichnung hat erstaunliche Ähnlichkeit mit meiner, in Anbetracht der Mittel des DLR natürlich.
Und wird komischerweise nicht mehr veröffentlicht.


Ich habe auch bereits Kontakt mit dem DLR aufgenommen und zwar im Februar 2021 

Und am 31.07.2021 folgendes:


Sehr geehrte mitstreitende Fahrzeugaufbauveränderer,

Sie haben eine wunderbare Idee in einen Prototyp  und wahrscheinlich schon viel weiter entwickelt. Herzlichen Glückwunsch für Ihre außerordentliche Leistung!
Seit wann existiert die Idee des außergewöhnlichen Forschungsprojekts eines getrennten autonom fahrenden Fahrzeugaufbaus? Ich sehe da immer noch starke Parallelen zu meiner Idee der Hydraulischen Fahrgastzelle aus dem Jahr 2017 die ich Ihnen bereits gemailt habe (https://gehamperl.rephlegma.com/2017/07/09/be7-hydraulische-fahrgastzelle-10/). Daher frage ich mich ob ich Urheber dieser Idee bin?
Auch interessant ist herauszufinden ob die Vorteile einer auf die Streckenlängen angepassten Batteriegröße mit Verbreitung der Feststoffbatterien und deren Vorzügen noch überwiegen. Wie ist Ihre Meinung dazu?
Die Planung von Fahrten mit Schwarmintelligenz und die Auslastung der trennbaren Aufbauten und Zugmaschinen bleibt zweifellos hochinteressant.
Wie haben Sie vor dieses Forschungsprojekt in die Realwirtschaft zu überführen und wie sieht Ihre Planung der Zeiträume dafür aus?
Welche Beteiligung sieht das DLR als Forschungszentrum der Bundesrepublik Deutschland bei Anerkennung meines Beitrags an diesem Projekt vor?
Wie gedenken Sie die Frage zu beantworten ob ich beigetragen habe?
Warum haben Sie auf meine erste E-Mail nicht geantwortet, ist dies weil sie sich durch das vermutete ursprüngliche Aufkommen der Idee im DLR sicher wägen oder weil sie keine rechtlichen Ansatzpunkte für mich schaffen wollten?
Über eine ehrliche Beantwortung meiner Fragen freue ich mich sehr!

Ich schätze diese Erfindung sehr und wertschätze Ihren Beitrag daran als ungemein wertvoll. Ich will jedoch meine Anteile daran Festgestellt wissen.

Ende der E-Mail-

Worauf ich folgende Antwort bekam:

Sehr geehrter Herr Frankl,
 
hiermit bestätigen wir den Eingang Ihrer Einlassung zu den U-Shift Urheberrechten.
 
Wir bitten Sie uns die Schutzrechte zuzusenden, welche Ihrer Meinung nach betroffenen sind. Unsere Patentanwälte nehmen sich der Sache gerne an und kommen dann wieder auf Sie zurück.
 
Mit freundlichen Grüßen
XXX
 
————————————————————————
Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt (DLR)


____ Ende der Antwort E-Mail



Anschließend schrieb ich nichts mehr an das DLR, und der letzte öffentliche Beitrag zu dem Thema im Internet war am 07.09.2021 auf Twitter.

...


Mit freundlichen Grüßen

Ferdinand Frankl 

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